Maskenpflicht in der Turnwerkstatt Zentralschweiz
21.10.2020
Aufgrund der neu verordneten Massnahmen von Bund und Kanton wird auch das Schutzkonzept der Turnwerkstatt Zentralschweiz angepasst. Die verschiedenen Angebote ( Krabbelpark, Opentraining...etc) werden weiterhin durchgeführt, doch neu gilt eine Maskenpflicht in allen Räumlichkeiten.
Die gute Nachricht vorweg: Alle Angebote (Krabbelpark, Opentraining...etc.) werden nach wie vor weitergeführt. Auch die Vermietungen laufen unter Berücksichtiung des Schutzkonzeptes normal weiter.
Allerdings gilt ab sofort in den Eingangsräumlichkeiten (Foyer, Garderobe, Toiletten) der Turnwerkstatt Zentralschweiz eine Maskenpflicht. Diese Massnahmen wurden von Bund und Kanton Luzern verordnet. Davon ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre.
Auch in der Trainingshalle gilt eine Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und die Aktivität dies zulässt. Dies gilt zusätzlich zu den bereits vorhandenen Regeln des Schutzkonzeptes gemäss den Weisungen von Swiss Olympic:
- nur Symptomfrei zum Angebot/Training
- Einhalten der Hygieneregeln
- Distanz halten
- Präsenzlisten
- Fürs Opentraining: in beständigen Gruppen trainieren
Weiterführende Links Schutzkonzept (wird in den nächsten Tagen angepasst)